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SynergyBit
CRA-Leistungen

CRA für Importeure und Händler

Erfüllen Sie Ihre Pflichten als Importeur und Händler nach der CRA – auch bei Produkten aus Asien.

Die CRA legt nicht nur Herstellern Pflichten auf. Importeure und Händler müssen prüfen, dass ein Produkt die Konformitätsbewertung durchlaufen hat, die CE-Kennzeichnung trägt und die erforderliche Dokumentation besitzt – andernfalls dürfen sie es nicht auf dem EU-Markt bereitstellen.

Wir helfen Importeuren und Händlern, diese Pflichten praktisch zu erfüllen: Wir richten Kontrollverfahren ein, definieren, was vom Hersteller anzufordern ist, und helfen bei Lieferanten in Asien, die SBOM, Dokumentation und vertraglichen Garantien zu erhalten, die die CRA verlangt.

Das erhalten Sie

Karte der Importeur-/Händlerpflichten

Eine klare Festlegung, welche CRA-Pflichten je nach Ihrer Rolle in der Lieferkette für Sie gelten.

Kontrollverfahren vor dem Inverkehrbringen

Eine Checkliste zur Prüfung von CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, technischer Dokumentation und Benutzerinformationen.

Anforderungen an Lieferanten

Fragebögen und Flow-down-Klauseln, um vom Hersteller (auch aus China) SBOM, Dokumentation und vertragliche Garantien zu erhalten.

Aufzeichnungen und Zusammenarbeit

Einrichtung von Dokumentationsaufzeichnungen und eines Verfahrens zur Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden und zur Meldung von Nichtkonformitäten.

So läuft es ab

  1. 01

    Rolle bestimmen

    Wir klären, ob und für welche Produkte Sie als Importeur, Händler – oder sogar Hersteller – auftreten.

  2. 02

    Kontrollen einrichten

    Wir erstellen das Kontrollverfahren und die Lieferantenanforderungen, zugeschnitten auf Ihr Sortiment.

  3. 03

    Einführung

    Wir setzen die Verfahren um und testen sie an einem realen Produkt, damit Sie sie routinemäßig nutzen können.

Ihr Ergebnis

  • Sicherheit, dass Sie nur konforme Produkte in Verkehr bringen
  • Nachweisbare Erfüllung der Importeur-/Händlerpflichten
  • Eine stärkere Position gegenüber Lieferanten in Asien
  • Bereitschaft für eine Marktüberwachungsprüfung

Häufige Fragen

Wir sind nur Händler – gilt die CRA überhaupt für uns?
Ja. Ein Händler muss mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, dass das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt, eine EU-Konformitätserklärung und die beigefügten Benutzerinformationen besitzt. Im Zweifel darf er das Produkt nicht bereitstellen. Die konkreten Pflichten gehen wir anhand Ihrer Rolle durch.
Wann wird aus einem Importeur oder Händler ein Hersteller?
Wenn Sie ein Produkt unter Ihrer eigenen Marke in Verkehr bringen oder es wesentlich verändern, übernehmen Sie die Pflichten des Herstellers. Wir helfen, diese Grenze klar zu bestimmen – sie hat großen Einfluss auf den Umfang Ihrer Pflichten.
Wir importieren aus China und der Lieferant kooperiert nicht. Was können wir tun?
Wir bereiten Fragebögen und Vertragsklauseln vor, um SBOM, Dokumentation und Garantien anzufordern. Wir helfen, die Kommunikation so einzurichten, dass Sie erhalten, was die CRA verlangt, und die Verantwortung korrekt zuordnen.

Beginnen Sie mit dem CRA, bevor die Frist Sie einholt

Eine kostenlose Beratung zeigt Ihnen schnell, wo Sie stehen und welcher Weg zur Compliance der kürzeste ist.

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