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RED – Konformität von Funkanlagen (inkl. RED DA)

Erfüllen Sie die Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) und des delegierten Rechtsakts RED DA.

Die Funkanlagenrichtlinie (RED, 2014/53/EU) enthält nun auch Cybersicherheitsanforderungen. Der delegierte Rechtsakt RED DA aktiviert Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d) bis f) – Schutz des Netzes, personenbezogener Daten und vor Betrug – für drahtlose und vernetzte Geräte.

Wir helfen Ihnen festzustellen, ob der RED DA für Sie gilt, Ihr Gerät mit der harmonisierten Norm EN 18031 zu vergleichen und die technische Dokumentation sowie den Weg zur CE-Kennzeichnung vorzubereiten. Wir stimmen es auch mit der CRA ab, damit sich die Anforderungen nicht überschneiden.

Das erhalten Sie

Folgenabschätzung RED und RED DA

Feststellung, ob das Gerät eine Funkanlage im Sinne der RED ist und ob die Cybersicherheitsanforderungen des RED DA (Art. 3(3) d–f) darauf zutreffen.

Gap-Analyse gegenüber EN 18031

Vergleich des Geräts mit der harmonisierten Norm EN 18031 (Teile 1–3) und Identifikation der Lücken.

Technische Dokumentation

Erstellung der technischen Dokumentation und Nachweise zur Erfüllung der RED-Cybersicherheitsanforderungen.

Konformitätsbewertung und CE

Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens (harmonisierte Normen vs. notifizierte Stelle) und Grundlage für die EU-Konformitätserklärung und CE.

So läuft es ab

  1. 01

    Folgenabschätzung

    Wir stellen fest, ob das Gerät unter die RED und den Cybersicherheits-RED-DA fällt, und identifizieren die Lücken gegenüber EN 18031.

  2. 02

    Dokumentationserstellung

    Wir ergänzen die Sicherheitsmaßnahmen und erstellen die technische Dokumentation und Nachweise.

  3. 03

    Weg zur CE

    Wir bereiten die Konformitätsbewertung und die Grundlage für die EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung vor.

Ihr Ergebnis

  • Klarheit, ob und wie der RED DA auf Ihr Gerät zutrifft
  • Konformität mit der harmonisierten Norm EN 18031
  • Vollständige technische Dokumentation
  • Grundlage für die EU-Konformitätserklärung und CE

Häufige Fragen

Seit wann gelten die RED-Cybersicherheitsanforderungen?
Die Cybersicherheitsanforderungen nach dem delegierten Rechtsakt RED DA gelten ab dem 1. August 2025. Wenn Sie drahtlose oder vernetzte Geräte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, ist es ratsam, die Konformität so früh wie möglich anzugehen.
Wie hängt die RED mit der CRA zusammen?
Der RED DA und die CRA überschneiden sich bei den Cybersicherheitsanforderungen für vernetzte Geräte. Die CRA ist breiter und wird allmählich zum Hauptrahmen; wir können beide aufeinander abstimmen, damit Sie dieselben Dinge nicht doppelt bearbeiten.
Was ist die Norm EN 18031?
EN 18031 ist eine harmonisierte Norm (Teile 1–3), die die Erfüllung der RED-DA-Cybersicherheitsanforderungen unterstützt. Konformität mit ihr begründet eine Konformitätsvermutung. Wir vergleichen Ihr Gerät mit ihren Anforderungen.

Beginnen Sie mit dem CRA, bevor die Frist Sie einholt

Eine kostenlose Beratung zeigt Ihnen schnell, wo Sie stehen und welcher Weg zur Compliance der kürzeste ist.

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