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nZKB – Konformität mit dem neuen tschechischen Cybersicherheitsgesetz

Wir begleiten Sie durch die Pflichten des neuen tschechischen Cybersicherheitsgesetzes (NIS2-Umsetzung).

Das neue tschechische Cybersicherheitsgesetz (nZKB) setzt die EU-Richtlinie NIS2 in tschechisches Recht um und erweitert den Kreis der Organisationen, die Cybersicherheitspflichten erfüllen müssen, erheblich. Viele Unternehmen fallen nun unter die Regulierung, ohne es zu ahnen.

Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob und unter welchem Regime Sie unter das nZKB fallen, und begleiten Sie bei der Umsetzung der Pflichten – von Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen bis zur Vorfallmeldung an die NÚKIB. Wir kennen das Gesetz und seine Durchführungsverordnungen.

Das erhalten Sie

Bewertung von Regulierung und Regime

Feststellung, ob Sie einen regulierten Dienst erbringen, und Einordnung in das Regime der höheren oder niedrigeren Pflichten nach dem nZKB.

Gap-Analyse und Risikomanagement

Vergleich Ihres Zustands mit dem Gesetz und den Verordnungen sowie Bewertung und Management von Cybersicherheitsrisiken.

Sicherheitsmaßnahmen

Umsetzung organisatorischer und technischer Maßnahmen, Richtlinien und Rollen gemäß den Durchführungsverordnungen des nZKB.

Vorfallmeldung und Registrierung

Einrichtung des Verfahrens zur Meldung von Cybersicherheitsvorfällen an die NÚKIB, Registrierung und Kommunikation mit der Behörde.

So läuft es ab

  1. 01

    Folgenabschätzung

    Wir stellen fest, ob Sie unter das nZKB fallen und unter welchem Regime, und identifizieren die Lücken.

  2. 02

    Plan und Umsetzung

    Wir erstellen einen Konformitätsplan und setzen Risikomanagement, Maßnahmen und Meldeprozesse um.

  3. 03

    Betrieb und Audit

    Wir bereiten Sie auf ein Audit vor und richten einen nachhaltigen Betrieb und Verbesserung ein.

Ihr Ergebnis

  • Sicherheit, ob und wie das nZKB auf Sie zutrifft
  • Gemäß den Verordnungen umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen
  • Funktionierende Vorfallmeldung an die NÚKIB
  • Bereitschaft für Prüfung und Audit

Häufige Fragen

Woran erkennen wir, dass wir unter das nZKB fallen?
Es hängt von der Branche, der Größe der Organisation und der Art des erbrachten Dienstes ab. Das neue Gesetz hat den Kreis der verpflichteten Einrichtungen gegenüber dem früheren Gesetz erheblich erweitert. Wir bewerten dies für Sie und bestimmen das Pflichtenregime (höher/niedriger).
Wie hängt das nZKB mit NIS2 zusammen?
Das nZKB ist die tschechische Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2. Die Pflichten leiten sich aus NIS2 ab und werden im Gesetz und in den Durchführungsverordnungen der NÚKIB konkretisiert.
Hängt es mit der CRA oder ISO 27001 zusammen?
Ja. Die nZKB-Maßnahmen stützen sich weitgehend auf Risikomanagement und Prozesse, die auch ISO 27001 abdeckt; mit der CRA treffen sie sich bei der Produktsicherheit. Wir können sie aufeinander abstimmen, damit die Arbeit nicht doppelt gemacht wird.

Beginnen Sie mit dem CRA, bevor die Frist Sie einholt

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