EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nach der CRA
Führen Sie Ihr Produkt über das richtige Konformitätsbewertungsverfahren zur EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Der letzte Schritt zum Inverkehrbringen eines Produkts nach der CRA sind die Konformitätsbewertung, die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Damit bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen der CRA erfüllt.
Wir helfen Ihnen, das richtige Konformitätsbewertungsverfahren für Ihre Produktkategorie zu wählen, die EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang V zu erstellen und alles für die korrekte CE-Kennzeichnung vorzubereiten – ob Selbstbewertung oder ein Produkt, das eine notifizierte Stelle erfordert.
Das erhalten Sie
Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens
Bestimmung des richtigen Moduls je nach Produktkategorie – Selbstbewertung (Modul A) oder Verfahren unter Einbeziehung einer dritten Stelle.
EU-Konformitätserklärung
Erstellung der EU-Konformitätserklärung gemäß CRA Anhang V, mit Verweisen auf die technische Dokumentation und die angewandten Normen.
Grundlage für die CE-Kennzeichnung
Anleitung, wie und wo die CE-Kennzeichnung anzubringen ist und welche Informationen das Produkt und die Begleitdokumentation tragen müssen.
Vorbereitung auf die notifizierte Stelle
Bei wichtigen und kritischen Produkten Vorbereitung der Unterlagen und Unterstützung bei der Kommunikation mit der notifizierten Stelle (inkl. EUCC).
So läuft es ab
- 01
Verfahren bestimmen
Anhand der Produktkategorie wählen wir das passende Konformitätsbewertungsverfahren und klären die Pflichten.
- 02
Erklärung erstellen
Wir prüfen die Dokumentation auf Vollständigkeit und erstellen die EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang V.
- 03
CE und Inverkehrbringen
Wir bereiten die Grundlage für die CE-Kennzeichnung vor und begleiten Sie durch die letzten Schritte vor dem Inverkehrbringen.
Ihr Ergebnis
- Das richtige Konformitätsbewertungsverfahren gewählt
- Eine vollständige EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang V
- Sicherheit beim Anbringen der CE-Kennzeichnung
- Bereitschaft für eine notifizierte Stelle, falls erforderlich
Häufige Fragen
Können wir die Konformitätsbewertung selbst durchführen?
Stellen Sie die Konformitätserklärung für uns aus?
Was muss die CE-Kennzeichnung enthalten?
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