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CRA-Leistungen

EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nach der CRA

Führen Sie Ihr Produkt über das richtige Konformitätsbewertungsverfahren zur EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Der letzte Schritt zum Inverkehrbringen eines Produkts nach der CRA sind die Konformitätsbewertung, die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Damit bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen der CRA erfüllt.

Wir helfen Ihnen, das richtige Konformitätsbewertungsverfahren für Ihre Produktkategorie zu wählen, die EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang V zu erstellen und alles für die korrekte CE-Kennzeichnung vorzubereiten – ob Selbstbewertung oder ein Produkt, das eine notifizierte Stelle erfordert.

Das erhalten Sie

Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens

Bestimmung des richtigen Moduls je nach Produktkategorie – Selbstbewertung (Modul A) oder Verfahren unter Einbeziehung einer dritten Stelle.

EU-Konformitätserklärung

Erstellung der EU-Konformitätserklärung gemäß CRA Anhang V, mit Verweisen auf die technische Dokumentation und die angewandten Normen.

Grundlage für die CE-Kennzeichnung

Anleitung, wie und wo die CE-Kennzeichnung anzubringen ist und welche Informationen das Produkt und die Begleitdokumentation tragen müssen.

Vorbereitung auf die notifizierte Stelle

Bei wichtigen und kritischen Produkten Vorbereitung der Unterlagen und Unterstützung bei der Kommunikation mit der notifizierten Stelle (inkl. EUCC).

So läuft es ab

  1. 01

    Verfahren bestimmen

    Anhand der Produktkategorie wählen wir das passende Konformitätsbewertungsverfahren und klären die Pflichten.

  2. 02

    Erklärung erstellen

    Wir prüfen die Dokumentation auf Vollständigkeit und erstellen die EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang V.

  3. 03

    CE und Inverkehrbringen

    Wir bereiten die Grundlage für die CE-Kennzeichnung vor und begleiten Sie durch die letzten Schritte vor dem Inverkehrbringen.

Ihr Ergebnis

  • Das richtige Konformitätsbewertungsverfahren gewählt
  • Eine vollständige EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang V
  • Sicherheit beim Anbringen der CE-Kennzeichnung
  • Bereitschaft für eine notifizierte Stelle, falls erforderlich

Häufige Fragen

Können wir die Konformitätsbewertung selbst durchführen?
Bei Produkten der Standardkategorie in der Regel ja – die CRA erlaubt die Selbstbewertung (Modul A). Bei wichtigen (Klassen I und II) und kritischen Produkten kann die Einbeziehung einer notifizierten Stelle erforderlich sein; den richtigen Weg bestimmen wir anhand der Kategorie.
Stellen Sie die Konformitätserklärung für uns aus?
Wir erstellen die vollständige EU-Konformitätserklärung und alle Unterlagen. Die Erklärung selbst stellt der Hersteller in eigener Verantwortung aus. Wir sind keine notifizierte Stelle (CAB) – bei Produkten, die eine erfordern, bereiten wir Sie darauf vor und unterstützen die Kommunikation.
Was muss die CE-Kennzeichnung enthalten?
Die CE-Kennzeichnung wird sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt (oder an Verpackung bzw. Dokumentation) angebracht und von den vorgeschriebenen Informationen begleitet. Wir erstellen konkrete Anweisungen für Ihr Produkt.

Beginnen Sie mit dem CRA, bevor die Frist Sie einholt

Eine kostenlose Beratung zeigt Ihnen schnell, wo Sie stehen und welcher Weg zur Compliance der kürzeste ist.

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