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Leistungen

Selbstbewertung und EU-Konformitätserklärung

Führen Sie die Vorbereitung bis zur Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Ziel des gesamten Wegs ist nachweisbare Compliance: vollständige technische Dokumentation, eine durchgeführte Konformitätsbewertung, die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Bei Produkten der Standardkategorie erfolgt die Bewertung in Form einer Selbstbewertung.

Wir begleiten Sie durch die letzte Phase. Wir erstellen und prüfen die technische Dokumentation, unterstützen die Selbstbewertung und bereiten die Konformitätserklärung vor. Bei Produkten, die die Beteiligung einer benannten Stelle erfordern, begleiten wir Sie durch die Vorbereitung, damit die Bewertung reibungslos verläuft – die Konformitätsbewertung durch Dritte selbst führt jedoch eine benannte Stelle durch, nicht wir.

Das erhalten Sie

Technische Dokumentation

Erstellung und Prüfung der vollständigen, vom CRA geforderten technischen Dokumentation – von der Risikobewertung bis zu den Nachweisen der Maßnahmen.

Unterstützung der Selbstbewertung

Begleitung durch die interne Konformitätsbewertung für Produkte der Standardkategorie nach dem korrekten Verfahren.

EU-Konformitätserklärung

Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung und der Grundlage für die korrekte Verwendung der CE-Kennzeichnung.

Vorbereitung auf eine benannte Stelle

Bei Produkten der wichtigen und kritischen Klassen Vorbereitung der Nachweise und Begleitung durch den Drittbewertungsprozess.

So läuft es ab

  1. 01

    Bereitschaftsprüfung

    Wir verifizieren, dass alle Nachweise und die Dokumentation der Compliance vorliegen.

  2. 02

    Dokumentation und Bewertung

    Wir finalisieren die technische Dokumentation und führen die Selbstbewertung durch.

  3. 03

    Konformitätserklärung

    Wir bereiten die EU-Konformitätserklärung und die Grundlage für die CE-Kennzeichnung vor.

Ihr Ergebnis

  • Eine vollständige und belastbare technische Dokumentation
  • Eine korrekt durchgeführte Konformitätsbewertung
  • Eine unterschriftsreife EU-Konformitätserklärung
  • Sicherheit beim Inverkehrbringen des Produkts auf dem EU-Markt

Häufige Fragen

Führen Sie die Konformitätsbewertung selbst durch?
Bei der Selbstbewertung begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren. Die Konformitätsbewertung durch Dritte führt jedoch eine akkreditierte benannte Stelle (CAB) durch – die wir nicht sind. Wir bereiten Sie so vor, dass dort alles reibungslos verläuft.
Wie lange ist die technische Dokumentation aufzubewahren?
Der CRA verlangt, dass technische Dokumentation und Konformitätserklärung für einen festgelegten Zeitraum nach dem Inverkehrbringen aufbewahrt werden. Den konkreten Zeitraum und Inhalt besprechen wir für Ihr Produkt.

Beginnen Sie mit dem CRA, bevor die Frist Sie einholt

Eine kostenlose Beratung zeigt Ihnen schnell, wo Sie stehen und welcher Weg zur Compliance der kürzeste ist.

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