SBOM und Schwachstellenmanagement: die praktische Grundlage der CRA-Compliance
Ohne Überblick über die Komponenten eines Produkts lassen sich Schwachstellen nicht managen. Warum ein SBOM im Kern der CRA-Compliance steht.
Der Cyber Resilience Act spricht nicht nur von 'Unternehmen' – er unterscheidet präzise die Rollen in der Lieferkette. Jede Rolle trägt ein anderes Maß an Verantwortung und andere Pflichten. Die erste zu beantwortende Frage lautet daher nicht 'Was sollen wir tun', sondern 'Wer sind wir eigentlich'.
Der CRA arbeitet primär mit den Rollen Hersteller, Importeur und Händler. Ihre Pflichten sind nicht gleich – sie bilden eine Art Pyramide, an deren Spitze der Hersteller mit der höchsten Verantwortung steht. Die eigene Rolle zu klären ist eine notwendige Voraussetzung für jede weitere Vorbereitung.
Der Hersteller ist derjenige, der ein Produkt entwirft oder herstellt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Die überwiegende Mehrheit der CRA-Pflichten trifft den Hersteller:
Ein Importeur bringt ein Produkt eines Herstellers aus einem Drittland auf den EU-Markt. Er übernimmt nicht automatisch die Pflichten des Herstellers, hat aber eigene – vor allem Prüfpflichten. Vor dem Inverkehrbringen muss der Importeur prüfen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat: dass er eine Konformitätsbewertung durchgeführt, die technische Dokumentation erstellt, das CE-Kennzeichen angebracht und die erforderlichen Informationen beigefügt hat.
Ein Händler stellt ein Produkt auf dem Markt bereit, ist aber weder Hersteller noch Importeur. Seine Pflicht ist, mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln – insbesondere zu prüfen, dass das Produkt das CE-Kennzeichen trägt und von den erforderlichen Informationen begleitet wird, und kein Produkt bereitzustellen, von dessen Nichtkonformität er weiß.
Der häufigste Fehler ist die Annahme 'wir sind nur Importeur, also betrifft uns das kaum'. Der CRA enthält jedoch Regeln, nach denen ein Importeur oder Händler den Pflichten des Herstellers unterliegt:
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